Barrierefreiheitserklärung
Stand: August 2026
Selbstverständnis
Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir orientieren uns freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1/2.2, Konformitätsstufe AA, um unsere Inhalte für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen.
Rechtlicher Rahmen / Geltung
Nach unserer aktuellen Einschätzung fällt unser Angebot nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Barrierefreiheitspflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG; seit 28.06.2025). Diese Erklärung stellt keine Rechtsberatung dar. Ungeachtet dessen verbessern wir die Zugänglichkeit kontinuierlich.
Stand der Vereinbarkeit
Aktueller Status: teilweise barrierefrei / in Arbeit
Bekannte Einschränkungen
- Alternativtexte für einzelne Bilder noch unvollständig
- Kontrastwerte einzelner Seitenelemente in Prüfung
- Tastaturbedienung einiger interaktiver Komponenten wird nachgebessert
- Die eingebettete Google-Maps-Karte auf der Kontaktseite ist nicht vollständig tastaturbedienbar
Erstellungs- und Testverfahren
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung und stichprobenartigen Expertenprüfung (WCAG-Check). Weitere Audits sind geplant.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie uns: E-Mail: kontakt@zulauf-marketing.de Post: Leonhardtstr. 6, 30175 Hannover Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite/Funktion und – falls möglich – Ihren Browser/Ihre Assistenztechnik.
Zuständige Marktaufsichtsbehörde
Marktaufsichtsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: +49 (0)391 567 6970 E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Diese Seite wurde nach dem Vorbild von immomarketing.eu/barrierefreiheitserklarung aufgebaut, mit Ihren eigenen Kontaktdaten. Bitte prüfen: ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Ihr Angebot tatsächlich nicht anwendbar ist, und ob die genannte Marktaufsichtsbehörde für Ihren Sitz in Hannover zuständig ist. Vor Veröffentlichung von einem Anwalt prüfen lassen.